Welpen- und / oder Hundeverkauf ins Ausland

(Übernommen, von der SSK Seite)

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Die europäische Verordnung zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren wurde erneuert. Diese neuen Importgesetze betreffen nicht die Schweiz sondern die EU, es bestehen also keine Möglichkeiten diese zu beeinflussen. Unseres Wissens versucht der VDH zu erreichen, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, zur Zeit jedoch gibt es für D, F, NL und B keine Ausnahmen, d. h. Welpen können erst mit 15 Wochen (3 Wochen nach erfolgter Tollwut- Impfung) importiert werden. 
 

➤ Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren

➤ Dokument "neue Heimtierpässe" (BLV)

 

Ebenfalls angepasst wurde die Schweizer Verordnung (EDAV). Für Hunde, Katzen und Frettchen wurde ein neuer Heimtier-Pass erstellt, der ab 01.01.2015 gültig ist. Sie erhalten mit dieser E-Mail das Informationsblatt des BLV. Bestehende, bis zum 29. Dezember 2014 ausgestellte Heimtierpässe behalten ihre Gültigkeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BLV. Vor dem Verkauf eines Hundes ins Ausland ist es deshalb notwendig, frühzeitig Informationen bei den zuständigen Behörden einzuholen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen